Prüfung für Qualitätskontrolle / Qualitätsssicherungssystem
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind aufgrund von berufsrechtlichen und gesetzlichen Regelungen verpflichtet, ein Qualitätssicherungssystem zu implementieren. Damit soll in der Praxis das Ziel verfolgt werden:
- die gesetzlichen und berufsständischen Vorschriften bei der Organisation der Praxis und der Auftragsabwicklung einzuhalten,
- mögliche Haftungsrisiken so weit wie möglich zu begrenzen und
- die Erwartungen der Mandanten sowie der Öffentlichkeit an die Abwicklung der Aufträge, insbesondere bei der Durchführung von Abschlussprüfungen, zu erfüllen.
Grundlegendes Ziel der Qualitätssicherung ist es, die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge, insbesondere von betriebswirtschaftlichen Prüfungen zu gewährleisten. Dabei kommt der Einhaltung der Berufspflichten eine besondere Bedeutung zu, insbesondere den Berufsgrundsätzen der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit.
Die ifb Treuhand GmbH, Köln, verfügt über eine Teilnahmebescheinigung 57a Abs. 6 Satz 7 WPO und ist als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert.
Wir bieten in diesem Zusammenhang insbesondere für kleine und mittelgroße Berufspraxen an:
- Durchführung von Qualitätskontrollprüfungen i.S.v. § 57a WPO (Peer Review)
- Durchführung von Nachschauprüfungen
- Durchführung von Berichtskritik oder sonstigen Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Unterstützung bei der Implementierung eines Qualitätssicherungssystems
