Sonstige Prüfungsleistungen

 

Neben der Abschlussprüfung und den Prüfungsleistungen hinsichtlich des Internen Kontrollsystems bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Sonderprüfungen an. Dieser Bereich umfasst:

 

Gesetzliche Sonderprüfungen:

  • Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach §53 HGrGl
  • Gründungs- und Sacheinlageprüfungen
  • Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen

 

Zu unsere Leistungen für Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors zählen zudem:

Aufsichtsrechtlich gebotene Prüfungen:

  • im Umfeld der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
  • im Umfeld des Investmentsteuergesetzes (InvStG)

 

Im Kontext wirtschaftlicher Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse übernehmen wir für unsere Mandanten:

  • Prüfungen von Sonderbilanzen
  • Kreditwürdigkeits- und Depotprüfungen
  • Prüfungen von Sanierungskonzepten
  • Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungs-Prüfungen
  • Prüfungen der Angemessenheit von Verrechnungspreisen (Transfer Pricing), Kostenumlagen und Lizenzabrechnungen

"Wir prüfen die Qualität der Finanzberichterstattung, die Qualität der Risikokontrolle und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Entscheidend ist, wie das geschieht. Es geht um objektive, transparente, zeitnahe Information. Es geht aber auch darum, dass unsere Mandanten die Erkenntnisse produktiv nutzen können, die wir als Wirtschaftsprüfer in Ihrem Auftrag gewinnen. Das erfordert mehr als revisionstechnische und betriebswirtschaftliche Kompetenz. Wir brauchen Kommunikationsfähigkeit, persönliche Unabhängigkeit, Offenheit und Mut. Dieser Herausforderung stellen wir uns."

Ralph Wenner, Wirtschaftsprüfer